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Ich möchte angeln, brauche ich eine Fischereikarte? |
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Wer darf in Kärnten fischen? Zur Ausübung des Fischfanges ist berechtigt, wer Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder einer gültigen Fischergastkarte ist und in einem Fischereirevier einen vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisschein für die Ausübung des Fischfanges besitzt (§25 Fischereigesetz). Beschränkt berechtigter Personenkreis: Minderjährigen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Ausstellung einer Fischerkarte zu verweigern. Minderjährige, vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendetem 14. Lebensjahr, dürfen die Fischerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vetreters beantragen (§27 lit a und b Fischereigesetz). Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person ausüben, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte ist (§25 Fischereigesetz). Voraussetzung, um bei den jeweiligen Gewässerbewirtschaftern eine Lizenz zu erwerben, ist der Besitz der Fischergastkarte oder einer Jahresfischerkarte des Landes Kärnten. Das Mindestalter zum Erwerb der Fischergastkarte/Jahresfischerkarte ist das vollendete 14. Lebensjahr. Die Fischergastkarte wird normalerweise von den Gewässerbewirtschaftern oder Lizenzverkaufsstellen ausgegeben, bei denen Sie auch die Lizenz für das gewünschte Gewässer erwerben. Erhältlich ist eine Wochengastkarte um € 4,-- sowie eine Monatsgastkarte um € 10,--.
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